von Dr. jur. Anne-Christine Paul | Fachanwältin für Sozialrecht | Fachanwältin für Strafrecht
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24. Juni 2019
Der BGH hat mit Urteil vom 02.04.2019 (Az.: VI ZR 13/18) entschieden, dass Schadensersatz auch dann nicht gezahlt werden kann, wenn ein Patient aufgrund einer fehlerhaften Entscheidung des Arztes weiter leben muss obwohl Anlass gewesen wäre, das Leiden des Mannes abzukürzen.